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Rechtliche Hinweise

Impressum

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn diese gescheitert ist. Dies ist der Fall wenn,

 

    - die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht

 

    - und nicht erwartet werden kann, das die Ehegatten die Ehe wieder-   herstellen.

 

Die Lebensgemeinschaft der Ehegatten besteht nicht mehr, wenn ein Ehegatte die Ehe mit dem anderen Ehegatten nicht fortsetzen will, wobei es gleichgültig ist, warum ein Ehegatte diese nicht fortsetzen will. Typisches Merkmal ist die räumliche Trennung. Aber auch ohne Trennung ist eine Scheidung möglich. Ob die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erwartet werden kann, hängt unter anderem von der Dauer des Getrenntlebens ab.

 

Der Nachweis des Gescheitertseins der Ehe kann unter anderem dadurch geführt werden, dass die Parteien bereits seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt, sowie nach dreijährigem Getrenntleben auch gegen den Willen des anderen Ehegatten.

 

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung für den Antragssteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt, wobei hieran strenge Anforderungen zu stellen sind.